Außenanlagen - Garten planen und gestalten
Ich habe ein Grundstück mit altem Bauernhaus von 1850 gekauft. Als trennung zum Nachbarn steht eine Mauer und ein Grenzaun. Dieser ist recht unschön. Nachdem Mauer und Grenzzaun genau auf der Linie stehen, weiss ich nicht, in wessen Verantwortung es liegt, die Begrenzung zu erneuern.
Hallo Herr Thomas Bortzschek,
Es gibt die Möglich einer Mauer (Grenzzaun etc.) die auf der Mitte beider Grundstücke steht, also genau mittig aug der Grenzlinie. Hier gehört die Wand beiden Nachbarn, und jeder muß sich um seine Hälgte kümmern (soweit möglich). Der andere Fall wäre, dass die Wand vollkommen auf nur einem Grundstück steht. Hier ist der Eigentümer verantwortlich. Schauen Sie im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes, denn dort ist dies geregelt und sagt genaueres zu meinem Kommentor oben. Grenzlagen müßten beim Katasteramt verzeichnet sein.
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