Wie wird der Schuldnerverzug zwischen Bauträgerfirma und Subunternehmerfirma geregelt?

Die Landschafts- und Gartenbau Winzer KG sollte vertragsgemäß am 20.12. mit den Vorarbeiten am Grundstück im Außenbereich beginnen; da die Baustelle von der Bauträgerfirma nicht geräumt war, teilte die Subunternehmer- Firma den Eheleuten A die´die Bauherren sind, schriftlich mit dass sie von dem Vertrag zurücktreten werde.Können dadurch die Eheleute A. anspruch auf Schadensersatz wegen Schuldnerverzug gemäß §286 BGB gegen die Bauträgerfirma Müller GmbH geltend machen?
von Uli
verfasst am: 14.04.2012

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
16-04-2012

Hallo,

Im komplexen Themfeld des Baurechts, kann ich keine Beratung geben. Grob formuliert: Der Bauträger ist Ihr Vertragspartner, an den Sie sich auch bei Verzug wenden müssen. Vorausgesetzt der Landschafts- und Gartenbau, -also die Aussenanlagen- sind auch Bestandteil der zu erbringenden Leistung des Bauträgers.

Haben Sie den Bauträger schon mal nach dem Grund des Verzugs angesprochen? Evtl. können Witterungsgründe vorliegen.

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