Minderung bei Baumangel - was kann man verlangen?
Es handelt sich um einen Neubau. REH in München. Hochwertige Austattung. Preis ~ 600.000 Euro.Nun haben wir im Parkett den einen oder anderen Schaden. Ein paar kleinere Wasserflecken an den Balkon-/Terrassentüren. Und einen großen Schaden in einem Zimmer. Fläche ca. 20 x 30 cm eingeätzte Flüssigkeit, vermutlich Putzmittel.Ausschleifen ist nicht möglich, ein Austausch der Dielen laut Bauträger sehr aufwendig und teuer. Nun bietet er uns eine finanzielle Minderung an und fragt, was wir uns vorstellen.Hier haben wir nun keine Ahnung und möchten uns natürlich nicht unter Wert verkaufen. Welchen Preis kann ich veranschlagen?Vielen Dank!
Antworten (1)
Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
21-06-2012
Lassen Sie sich zu den genannten Arbeiten von einer Firma aus der Umgebung ein Angebot zu den Ausbesserungen erstellen. Solche Kleinarbeiten sind teuer. Diese Kosten mit Risikoaufschlag, (da nur ein Angebot als Bezug), können Sie ansetzten. Teilen Sie dem Handwerker mit worum es geht.
Ratgeber zum Thema
- Gewährleistung
- Mängelrüge und Mängelbeseitigung
- Günstiges Fertighaus bauen
- Baumängel
- Wasserschaden: Schnell handeln
Diese Fragen könnten Sie auch interessieren
- bauträger oder selber alles machen, was ist sinnvoller?
- Massiv Häuser Fans suchen Rat für Einbauküche
- Emsländer KS-Verblender
- Hausbauen durch wem Bauträger oder Archtekt was ist günstiger ?
- evtl. Baumangel - unerträglicher Gestank im Wohnzimmer bei Regen


