Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps

Baubeschreibung

Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags - und doch oft ungenau und lückenhaft - die Baubeschreibung. Je detaillierter die Regelungen sind, desto geringer sind die Risiken für den Bauherren.

von Frank Kemter

Wer heute ein Haus bauen will, erwirbt dies häufig von einem Bauträger. Praktisch: Alles kommt aus einer Hand, der Bauherr hat nur einen Vertragspartner. Bestandteil eines Bauträgervertrags ist immer eine Bau- und Leistungsbeschreibung. Diese wird, sofern Grundstück und Bauleistung zusammen erworben werden, zum Bestandteil des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Die notarielle Beurkundung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Baubeschreibung in der Realität von unterschiedlicher Qualität sein kann. Insbesondere das Fehlen bestimmter Positionen sowie Ungenauigkeiten bei der Beschreibung der Bauausführung können die Baukosten unerwartet in die Höhe treiben.

Vorsicht: Schlüsselfertig bedeutet nicht immer bezugsfertig

So mahnt der Verband privater Bauherren (VPB), dass Leistungsumfang und Materialqualität häufig genauso wenig eindeutig in der Baubeschreibung beschrieben seien wie der Ausstattungsgrad des Hauses. Folge: Der Bauherr, der zumeist über keinerlei Erfahrung im Baurecht und die üblichen Gepflogenheiten der Branche verfügt, kann sich im schlimmsten Fall damit konfrontiert sehen, dass er für ein vermeintlich schlüsselfertiges Häuschen noch eine fünfstellige Summe nachschießen muss, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.

Tücken im Detail

Die Tücken finden sich bei der Baubeschreibung zumeist im Detail: In vielen Bauträgerverträgen stehe etwa, dass Abwasserrohre nur bis einen Meter außerhalb der Wände des Hauses führen, mahnt der VPB. Folge: Der Bauherr muss sich auf seine Kosten um den Anschluss ans Kanalnetz kümmern. So etwas ist zwar ärgerlich, "aber rechtlich in Ordnung, denn nur, was der Käufer bestellt, das kann er auch beanspruchen. Mehr nicht", mahnt VPB-Vorsitzender Penningh. Vor der Unterschrift sollten angehende Bauherren den Vertrag deshalb von unabhängiger Seite prüfen lassen.

Erwünscht: Vollständige Auflistung aller Bauleistungen

Allgemein sollte die Baubeschreibung sämtliche Leistungen auflisten, die im Zusammenhang mit dem Hausbau zu erbringen sind, also zum Beispiel Angaben zu den Planungsleistungen, eine genaue Beschreibung des zu errichtenden Hauses, Angaben zur Baustelleneinrichtung und zum Herrichten des Grundstücks zur Baukonstruktion und zu den haustechnischen Anlagen. Auch die Abnahme von technischen Anlagen (zum Beispiel das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers) gehört dazu. Einen Überblick darüber, wie eine gute Bau- und Leistungsbeschreibung aussehen sollte, verschafft die Broschüre "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser", die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit mehreren Verbraucherschutz- und Bauorganisationen herausgegeben hat - sie kann zum Beispiel beim Verband privater Bauherren als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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von Dirk Walther | am 13-06-2011 | 1 Antwort
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