Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps

Ohne Risiko zum Eigenheim: Was beim Bauvertrag zu beachten ist 

Beim Hausbau ist die Vorraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit von Bauherr und Hausanbieter ein korrekter Bauvertrag. Wer sich umfassend informiert, ist für Vertragsverhandlungen gewappnet und vermeidet, benachteiligt zu werden.

von Gisela Pitsch
Bauvertrag, Bau- und Leistungsbeschreibung, Extrakosten
Damit das Eigenheim nach den persönlichen Vorstellungen entsteht, sollten alle Details im Bauvertrag geregelt sein. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Fertighaus, schlüsselfertige Immobilie oder Hausanbau - der richtige Baupartner und ein einwandfreier Bauvertrag sind Grundlagen für ein zufriedenstellendes Ergebnis. Ein unausgewogener und lückenhafter Bauvertrag enthält hohe Risiken für Bauherren. Wer das Vertragsangebot sorgfältig durchgeht und verhandelt, spart sich Ärger und Geld. Dabei sollten alle Absprachen und Vereinbarungen, sowie Sonderwünsche des Bauherrn grundsätzlich vertraglich festgehalten werden. So hat der Auftraggeber im Streitfall mehr Rechtssicherheit.

Auf ausführliche Baubeschreibung achten

Mittelpunkt des Bauvertrages ist die Bau- und Leistungsbeschreibung. Sie sollte Leistungen, Materialien sowie den Ausstattungsgrad detailliert beschreiben. Unklare Formulierungen wie Estrich in allen Räumen oder Standardausstattung sind interpretierbar. Mit einer ausführlichen Produktbeschreibung mit Herstellermarke hat man die Sicherheit, alles auch den eigenen Erwartungen entsprechend zu bekommen.

Zahlungsraten und Termine bestimmen

Festgelegt sein sollte auch, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen zu leisten sind. Sie sollten nur nach tatsächlichem Baufortschritt und mängelfreier Leistung erfolgen. Der Unternehmer wird so nicht überbezahlt und man ist im Insolvenzfall auf der sicheren Seite. Auch Bauverzögerungen kosten Geld. Im Bauvertrag sollten deshalb ein Bauzeitenplan oder zumindest Baubeginn und Baufertigstellung festgeschrieben werden. Die Einhaltung der Termine sollte mit Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitung verbunden sein.

Für alle Fälle: Sicherheitsleistungen und Vertragsvorbehalt

Da eventuelle Mängel erfahrungsgemäß erst lange nach dem Einzug zum Vorschein kommen, sollten fünf Jahre Gewährleistungsfrist abgesprochen werden. Wegen des Insolvenzrisikos des Auftragnehmers sollte man vor Vertragsunterzeichnung auch auf eine Fertigstellungsgarantie im Bauvertrag bestehen. Durch Sicherheitsleistungen wie Fertigstellungsversicherungen oder Bürgschaften kann man im Einzelfall finanziellen Schaden verhindern.

Fehlen vor Vertragsabschluß wichtige Punkte wie Baugenehmigung oder Darlehenszusage, sollte ein Vertragsvorbehalt vereinbart werden. Damit kann der Bauherr ohne Kostenaufwand vom Bauvertrag zurücktreten, sollte das Bauvorhaben doch noch scheitern.

Kostenloser Download: Checkliste Bauvertrag

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