Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps

Zahlungsplan, Bürgerschaft & Co.

Sicherheiten und Sicherheitsleistungen

Pfusch am Bau oder gar eine Bauträgerpleite sind der Horror für angehende Hausbesitzer. Sicherheiten sind deshalb gefragt - bauen.de erklärt, worauf Sie bei Zahlungsplan, Versicherung und Bürgschaft achten sollten.

von Frank Kemter

Wer das erste - und in den meisten Fällen auch das einzige - Mal in seinem Leben ein Haus baut, sollte dieses Projekt nicht blauäugig angehen. Sicherheiten sind gefragt, denn Pfusch am Bau oder gar die Pleite des Bauträgers können im schlimmsten Fall auch den finanziellen Ruin des Bauherrn bedeuten.

Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordung

Beim Erwerb eines Hauses vom Bauträger wird in der Regel ein Zahlungsplan nach Baufortschritt vereinbart. Dieser sollte allerdings ausgewogen sein - es soll verhindert werden, dass der Auftragnehmer mehr bezahlt als die ausgeführte Teilleistung kostet. Ein Zahlungsplan muss der Makler- und Bauträgerverordung entsprechen, welche Höchstgrenzen für die einzelnen erbrachten Teilleistungen festlegt. So kann der Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten maximal 30 Prozent der Gesamtkosten verlangen, nach Fertigstellung des Rohbaus inklusive der Zimmererarbeiten maximal weitere 28 Prozent.

Bisweilen kommt es aber vor, dass Bauträger höhere Teilbeträge verlangen, obwohl dies rechtlich nicht einwandfrei ist. Gefahr: Zahlt der Bauherr in Unkenntnis der Rechtslage höhere Abschläge und der Bauträger geht pleite, so ist das zuviel gezahlte Geld oft verloren - neben dem Ärger, sich um Ersatzhandwerker und Eigentumsübertragung im Grundbuch kümmern zu müssen, kommen in diesem Fall erhebliche Mehrkosten auf den Bauherren zu.

Versicherungen und Bürgschaft

Die mängelfreie Fertigstellung ist bei einer Bauträgerpleite ein weiteres Problem. Deshalb empfiehlt es sich, vertraglich eine Bürgschaft - in diesem Falle eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft - zu vereinbaren. Dann springt im Ernstfall der Bürge finanziell ein - in der Regel eine Bank. Möglich ist auch eine Fertigstellungsversicherung - ein Vertrag zwischen Bauträger und einer Versicherungsgesellschaft zugunsten des Bauherrn.

Auch nach Fertigstellung können Mängel auftreten. Doch was, wenn das Bauunternehmen diese nicht beseitigen kann oder will? In einem solchen Fall ist eine Bürgschaft von der Bank eine Möglichkeit, die in der Praxis meist fünf Prozent der Baukosten beträgt und für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist gilt. Die Bürgschaftsurkunden müssen dem Bauherren ausgehändigt werden.

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