Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps
Schon während der Bauphase muss man das neue Haus versichern: Zum Beispiel gegen Feuer, Naturkatastrophen und Vandalismus.
von Frank KemterNicht immer läuft der Hausbau glatt. Unwetter, Hochwasser oder gar Feuer können ein sich im Bau befindendes Gebäude beschädigen. Bauherren müssen deshalb schon während der Bauphase ihr Haus versichern, um sich vor den finanziellen Folgen solch unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen. bauen.de zeigt, wogegen künfitge Eigenheimbesitzer ihr Haus versichern sollten.
Die Bauleistungs-Versicherung ist beinahe eine Art Universalversicherung für Unvorhergesehenes am Bau. Sie deckt Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Sturm entstehen, aber auch Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl von bereits fest eingebauten Bauteilen. Auch Schäden durch zuvor unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- und Materialfehler sind gedeckt. Nicht versichert sind Feuerschäden oder Kriegsschäden. In der Regel wird diese Versicherung vor Baubeginn für die gesamte Bauzeit abgeschlossen und der Beitrag im Voraus gezahlt.
Zwischen Baubeginn und Einzug ist für ein entstehendes Haus eine Feuerrohbau-Versicherung notwendig - finanzierende Banken machen sie in der Regel zur Auflage. Versichert sind Brand, Blitzeinschlag und Explosion. Die Feuerrohbau-Versicherung ist manchmal bereits in der Wohngebäude- oder der Bauleistungs-Versicherung integriert.
Baustellen können eine Gefahrenquelle sein. Wird ein Passant verletzt, haftet der Bauherr. Zwar sind in der privaten Haftpflicht-Versicherung oftmals auch Bauherrenrisiken mit eingeschlossen - allerdings ist die Versicherungshöhe zumeist nicht ausreichend. Um auch vor den finanziellen Folgen von dramatischen Unfällen abgesichert zu sein, sollte der Bauherr eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen.
Nicht nur das Haus versichern, auch Helfer am Bau: Wer sich beim Hausbau von Freunden, Bekannten oder Verwandten helfen lässt, muss diese Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Die Helfer sind allerdings automatisch unfallversichert - versäumt der Bauherr die Anmeldung, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Bis zu 39 Helfer-Arbeitsstunden ist die gesetzliche Unfallversicherung kostenlos - unabhängig von der Anzahl der Helfer. Bei höheren Stundenzahlen muss ab der ersten Stunde der Versicherungsbeitrag bezahlt werden.
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