Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps
Hallo,
wir haben mit unserem Bauträger einen Fertigstellungstermin vereinbart der jetzt aber wohl nicht eingehalten wird.
Im Vertrag steht drin.
„Fertigstellung innerhalb 6-7 Monate nach Baubeginn, spätestens zum 30.06.2010“
Können wir die Zinskosten, die nach dem 30.06.2010 anfallen dem Bauträger in Rechnung stellen oder von der Schlussrate abziehen?
Vielen Dank im Voraus
S. Gerdt
Hallo,
Rechtliche Fragen wie diese müßten Sie mit einem Anwalt besprechen. Die Vertragsgestaltung wird sicherlich ausschlaggebend sein. Was wurde hier zu diesem Punkt vereinbart? Wurden Vertragsstrafen bei Verzug vereinbart? Desweiteren kann ich mir vorstellen, das nachzuweisen ist, wessen Verschulden die spätere Fertigstellung ist.
Sicherlich.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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