Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps

Frage zum Vertrag

von S. G.

Hallo,

wir haben mit unserem Bauträger einen Fertigstellungstermin vereinbart der jetzt aber wohl nicht eingehalten wird.

Im Vertrag steht drin.

„Fertigstellung innerhalb 6-7 Monate nach Baubeginn, spätestens zum 30.06.2010“

Können wir die Zinskosten, die nach dem 30.06.2010 anfallen dem Bauträger in Rechnung stellen oder von der Schlussrate abziehen?

 

Vielen Dank im Voraus

S. Gerdt

Antworten (2)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
28-04-2010

Hallo,

 

Rechtliche Fragen wie diese müßten Sie mit einem Anwalt besprechen. Die Vertragsgestaltung wird sicherlich ausschlaggebend sein. Was wurde hier zu diesem Punkt vereinbart? Wurden Vertragsstrafen bei Verzug vereinbart? Desweiteren kann ich mir vorstellen, das nachzuweisen ist, wessen Verschulden die spätere Fertigstellung ist.

Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
02-05-2010

Sicherlich.

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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