Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps
Fogendes..
Wir haben uns eine ETW erworben, welche zum 15.01. fertigestellt werden sollte.
Aktuell ist die Tiefgarage noch nicht fertiggestellt und das komplette Haus auch noch nicht abgenommen aufgrund von Ausbesserungen. Fallen diese beiden Punkte nun unter den Punkt Verzögerung Bauzeit und Fertigstellung zwecks eines Anspruchs auf Schadenersatz?
Wir haben bereits schon öfters mit dem Bauträger und Bauleiter über die Fertigstelltung des Gesamten Bauprojekts gesprochen, aber leider wurden die angegeben Termine nicht eingehalten.
Vielen Dank
Diese Frage zu beantworten fällt schwer, da dem Ganzen Vertragsvereinbarungen vorausgehen, die auch im Kleingedruckten wohl Bestand haben. Von wem wurde das Haus noch nicht abgenommen? Von der Behörde oder von Ihnen? Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, muß der Schaden dezidiert in Zahlen bzw, Euro nachvollziehbar sein. Meistens sind Bauzeitverzögerungen die nicht unbedingt der Bauträger zu verantworten hat,im Vertrag gesondert behandelt. Durch welche Umstände wurde der Bau verzögert?
Dies ist ein Thema welches zur Rechtsberatung gehört, und ich als Architekt nicht mehr beurteilen kann. Aufjedenfall nochmals den Vertrag genauestens studieren.
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