Angebot & Bauvertrag - nach VOB oder BGB? Tipps
bei Hausbau mit einem Bauträger gibt es bei uns keinen festen Fertigstellungstermin , nur die Dauer (9 Monaten). Anfang war 18.09.2010, deswegen sollte 18.06.2010 sein. Nach mehrfach Anfrage wurde kein fester Termin von Bauträger genannt. am März hat der Bauleiter uns versprochen, E07.10 wird fertig. Am April hat der Bauträger uns einen Termin 25.07. schriftlich mitgeteilt. Aber er schrieb
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Setzen Sie dem Unternehmer ein Frist, falls notwendig mit Ablehnungsandrohung.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
vielen Dank für die Antwort.
ich habe nämlich eine Frist von 31.07.2010 eingesetzt. die Firma hat Antwort mit "wir werden versuchen bis zum 25.07.10 bezugsfertig zu erstellen." seit April habe ich die Wohnung gekündigt und Urlaubplan festgelegt. momentan sehe ich derTermin ist gefährdet. wie kann ich meine Rechte bekommen, wenn die Firma diesenTermin 25.07. nicht einhaltet.
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