Baukosten: Welche Kosten beim Bau anfallen

MaBV: Zahlungsplan fürs Haus vom Bauträger

Wer ein Haus von einem Bauträger erwirbt, zahlt den Kaufpreis meist nach einem Zahlungsplan. Wie dieser gestaltet sein muss, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

von Frank Kemter
Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV
Bauträger müssen den Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gestalten. So ist der Bauherr davor geschützt, zu früh zu viel zu zahlen. Foto: Fotolia

Viele Bauherren entscheiden sich dafür, ihr Haus von einem Bauträger errichten zu lassen. Anders als bei einem Architektenhaus gehen die Zahlungen dann nicht an die einzelnen Handwerker. Stattdessen wird alles mit dem Bauträger abgerechnet. Dieser darf aber nicht nach Belieben Teilzahlungen oder gar Vorkasse verlangen. Er ist an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gebunden.

Bauträger ist an Zahlungsplan gebunden

Konkret hat der Bauträger folgende Möglichkeiten: Entweder er stellt erst nach Fertigstellung und Abnahme eine Rechnung. Das wäre sehr ungünstig für ihn, da er in Vorleistung treten müsste. Oder er stellt einen Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung auf. Diese listet insgesamt 13 verschiedene Gewerke auf und den prozentualen Anteil an den Gesamtkosten, die vom Bauträger veranschlagt werden können. Allerdings darf der Bauträger nicht für jedes einzelne Gewerk eine Rechnung schreiben, er muss diese zu maximal sieben Teilzahlungen zusammenfassen.

MaBV soll den Bauherrn schützen

Übrigens: Hält sich der Bauträger nicht an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung, so ist der gesamte Zahlungsplan ungültig. Die Folge: Der Bauherr muss erst nach Fertigstellung und Abnahme zahlen. Diese Regelung soll den Bauherrn davor schützen, dass er zu früh zu viel zahlt. Denn geht während des Baus der Bauträger pleite, wäre das bereits gezahlte Geld schlimmstenfalls verloren.

Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung

1. Gewerk: 30 Prozent der vereinbarten Summe kann der Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten (Gewerk 1) gemäß MaBV veranschlagen, wenn er auch das Baugrundstück mit verkauft (bei einem Erbbaugrundstück sind es 20 Prozent).

2. bis 13. Gewerk: Für die übrigen zwölf Gewerke kann er laut MaBV die restliche Vertragssumme (70 Prozent) prozentual wie folgt veranschlagen (70 = 100).

Baufortschritt Prozentualer Anteil gemäß MaBV
2. Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 40
3. Dachflächen, Dachrinnen 8
4. Rohinstallation der Heizungsanlagen 3
5. Rohinstallation der Sanitäranlagen 3
6. Rohinstallation der Elektroanlagen 3
7. Fenster mit Verglasung 10
8. Innenputz ohne Beiputzarbeiten 6
9. Estrich 3
10. Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4
11. nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig) 12
12. Fassadenarbeiten 3
13. nach vollständiger Fertigstellung 5
100
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