Baukosten: Welche Kosten beim Bau anfallen
Wir bauen im nördlichen Schleswig-Holstein ein Eigenheim. Mit dem Bauunternehmer haben wir einen Vertrag über ein Haus nach VOB/B abgeschlossen. Nun erhielten wir einen Nachtrag zum Bauvertrag, in dem eine Druckprobe/Dichtigkeitsprüfung / für € 350,- enthalten ist. Kann uns jemand sagen, ob dies rechtens ist? In keinem Gespräch und auch nicht im Vertrag wurde darauf hingewiesen. Nach unserer Meinung wäre es doch Sache des Bauunternehmers?
Hallo aus Saarburg,
Bei mir war es auch so. Auch wärend dem Bauen kam noch etliches hinzu, was nicht besprochen wurde. Wenn ein Bauleiter mit außenstehenden Firmen arbeitet ist vorsicht geboten. Alles sollte schriftlich mit jedem festgelegt werden! Um auf die Druckprobe zurück zu kommen, so sollte diese unbedingt durchgeführt werden, da es um den Untergrund ihres Hauses geht. Freunde von uns haben diesen nicht durchgeführt und haben jetzt das Problem, dass das Haus sich setzt und der Untergrund an verschiedenen stellen nachgibt.
Geht es um die Druckprobe des Abwassers oder der Druckprobe der Heizung oder Sanitär??? Die Druckproben sind ein Nachweis für die ordentliche Erstellung des Gewerkes. Sofern Sie diese nicht ausdrüclich verlangt haben ist es Sache des Bauunternehmers. Der Unternehmer haftet für die Herstellung nach den Regeln der Technik und wenn er den Nachweis nicht erbringt schreiben Sie halt Ihre Bedenken und bezahlen erst wenn die Bedenken ausgeräumt sind.
Hallo Deffi,
es kommt darauf an, was euer Vertragsinhalt widergibt. Vom Gesetzgeber ist der Eigentümer verpflichtet einen Dichtigkeitsnachweis der Entwässungerung zu erbringen. Auch diejenigen die bereits gebaut haben.
Vielleicht läßt der Bauträger ja mit sich reden und die Kosten werden übernommen oder halbiert.
Deshalb ist eine Vertragsprüfung und Mitgestaltung im Vorfeld so wichtig.
Beste Grüße
Carsten
###LINK0###
Es kommt zwar wie der vorherige Beitrag auch angibt auf den Vertragsinhalt an, der aber scheint ja klar zu sein!
Es ist scheinbar so wie es beschrieben wurde ein VOB/B Vertrag geschlossen worden und dann sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Ausführung maßgeblich.
Entsprechend der VOB/B ist natürlich eine Druckprobe auszuführen.
Mehrkosten gibt es in einem korrekt vereinbarten VOB/B Vertrag -bei dem natürlich auch alle VOB/C-Normen zu berücksichtigen sind- nicht.
###LINK0###
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
_______________________
PS. Unsere Beiträge in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!