Baukosten: Welche Kosten beim Bau anfallen
Die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist beschlossene Sache. Wichtigste Neuerung für Bauherren: die Honorarsätze steigen um zehn Prozent.
von Birgit Nöth(bauen.de) - Genau wie Ärzte dürfen auch Architekten ihre Bezahlung nicht selbst festlegen. Sie sind an die HOAI gebunden, in der Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen aller neun Leistungsphasen geregelt sind. Die Höhe des Honorars wird dabei nach dem Umfang der Architekten-Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe berechnet. Jetzt hat der Bundesrat einer Novellierung der HOAI zugestimmt. Die Neuregelung tritt vermutlich noch in diesem Sommer in Kraft. Was sich dann für Bauherren ändert, zeigt bauen.de in einem kurzen Überblick.
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