Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist

Wer ein Haus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan, muss sich der Bauherr beim Hausbau an klare Regeln halten.
Frank Kemter
Baugenehmigung, Bauvoranfrage
Bevor die Bagger anrücken und mit dem Hausbau begonnen werden kann, ist eine Baugenehmigung nötig. Foto: Fotolia

Wer ein Haus bauen will, benötigt ein passendes Grundstück. Bevor Sie sich auf die Suche nach einem solchen für Ihr Haus machen, sollten Sie sich mit einigen Bauvorschriften auseinandersetzen. Denn es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen im dichten Dschungel des Baurechts, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, sich zurechtzufinden. Denn viele Bauherren können gar nicht abschätzen, ob für ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt werden könnte.

Liegt für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, ein Bebauungsplan vor, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde einsehen. Der Bebauungsplan gibt zunächst prinzipiell darüber Auskunft, ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht. Außerdem finden Sie zum Beispiel Angaben über die zulässige Anzahl der Geschosse oder die zulässige Dachform. Liegt für das Grundstück kein Bebauungsplan vor, muss sich Ihr Haus in die gewachsene Umgebung einfügen.

Baugenehmigung beantragen? Erst Bauvoranfrage stellen

Eine Möglichkeit zu prüfen, ob es überhaupt möglich ist, für das Traumhaus eine Baugenehmigung zu erhalten, bietet die Bauvoranfrage. Die zuständige Baubehörde kann bereits vor dem Grundstückskauf verbindlich über eine mögliche Bebauung Auskunft erteilen. Ein zeitlich begrenzter Bauvorbescheid gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung.

Die Bauvoranfrage: Baurecht ist Ländersache

Die Bauvoranfrage, aber auch das Verfahren, das der Baugenehmigung vorausgeht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Zwar gibt es eine bundesweite Musterbauordnung. Da Baurecht aber Ländersache ist, haben alle Bundesländer eigene Landesbauordnungen, die sich in Details unterscheiden. Auch die zuständigen Behörden, die für die Baugenehmigung verantwortlich sind, haben unterschiedliche Namen. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Gemeinde.

Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag

Dieser kann nicht von Ihnen selbst, sondern muss von einem Bauvorlageberechtigten, zum Beispiel einem Architekten, eingereicht werden. Es gibt das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und -freie Bauvorhaben. Auch hier gilt: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Nicht für alles ist immer eine Baugenehmigung nötig

In vielen Bundesländern ist der Bau eines Einfamilienhauses genehmigungsfrei, sofern ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Auch hier muss der Architekt das Bauvorhaben im Rahmen einer Bauanzeige einer zuständigen Behörde melden. Widerspricht diese nicht innerhalb einer meist kurzen Frist, kann mit dem Hausbau begonnen werden.

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