Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Unser Haus steht kurz vor der Abnahme vom Bauträger, allerdings sind einige Abweichungen von der Ausführungsplanung aufgetreten.
Hierbei handelt es sich bspw.:
- Position eines Waschbeckens nicht wie angegeben (ca. 20cm versetzt).
- Deckenhohe Abkastung nicht wie geplant (breiter als geplant & hierdurch eine unschöne Ecke im Raum).
- Position eines Heizkörpers stark abweichend.
- Balkontür lässt sich nicht komplett öffnen, da eine Wand in den "Öffnungsradius" der Tür hineinragt (wohl ein Fehler in der Ausführungsplanung).
Hierbei handelt es sich sicherlich nicht um Mängel, die die Bezugsfertigkeit in Frage stellen (nehme ich an?) - wie sollte ich hier bei der Abnahme verfahren?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus,
mfG
Björn Wesolowski
Hallo,
Dies sind diffizile Fragen. Man kennt die Vorgeschichte nicht wenn Sie diese Stichpunkte der Mängel aufführen. Ich gehe davon aus das Sie bei der Planung keine Änderungen geäußert haben. Es gibt aufjedenfall Spielräume von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstlellung. Es stellt sich die Frage warum das Waschbecken verrückt ist. Und ob es einen gravierenden Nachteil darstellt. Es gibt Mindestangaben an Abständen, welche einzuhalten sind. Wird die Funktionstüchtigkeit eingschränkt? Diese Frage stellt sich auch bei der Abkastung.
Die Balkontür muß aufjedenfall funktionieren.
Normaler sitzen Heizkörper unter den Fenstern. Wie kann hier die Position stark abweichen? Oder handelt es sich um einen Heizkörper vor der Wand?
Lesen Sie den Vertrag durch. Evtl. sind Angaben zu Abweichungen im Vertrag geregelt.
Diese Punkte sollten gekärt werden.
Unter Vorbehalt abnehmen und die Punkte auflisten.
Sicherheit kann Ihnen nur eine anwaltliche Beratung geben.
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