Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Wir haben nun die Baugenehmigung vom Bauträger erhalten und hier Änderungen festgestellt - u.a. haben wir vom Garten aus nun keine freie Sicht mehr und uns fehlen einige qm Grundstücksfläche, da die Garagen nun hinter dem Garten und nicht wie in der Bauplanung und Notarvertrag vorgesehen im Eingangsbereich des Hauses gebaut wird. Gibt es hier Möglichkeiten einer Preissenkung?
Hallo,
Da muß das Kleingedruckte gelesen werden. Normalerweise behält sich der Verkäufer oder hier Bauträger, immer eine Option vor, mit dem Hinweis, das gewisse Einschränkungen bedingt durch die Vorgaben der Behörde entstehen können. Wenn wirklich mit dem Text FREIE SICHT geworben wurde, können Sie sich evtl. ein paar Punkte für sich gut machen. Doch auch dies ist ein dehnbarer Begriff. Freie Sicht auf was? Handelt es sich um eine Reihenhausanlage?
Hallo Walkusyl,
das mit der freien Sicht ist zwar ärgerlich, aber wie ich finde kein Weltuntergang, das mit der Garage dagegen ist schon eher ungeschickt - erstens weil euch Quadratmeter fehlen und dann ist der Laufweg bestimmt viel weiter? Da würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen!
Grüße
Bernard
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