Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Gibt es den Begriff des versteckten Baumangels juristisch noch?
Am Übergang, d.h. im Winkel, von der Hauswand zum Holz des Dachstuhls
klafft ein ca. 4 cm breiter Spalt über 2 Längen von etwa 1-2 m, aus dem an-
scheinend ein Marder beträchtliche Mengen von unter den Dachziegeln beim
Bau zur Dämmung eingebrachter gelber Steinwolle herausgepuhlt hat. Dieser
Spalt ist nicht verfugt worden. Das Haus ist 10 Jahre alt.
Ja den gibt es noch.
3 Jahre ab dem Zeitpunkt ab dem Sie Kenntnis von diesem benannten Mangel haben, haben Sie Zeit den Unternehmer in die Pflicht zu nehmen.
Wenn Sie den also in 35 Jahren erst erfahren, haben Sie Zeit bis zum 38. Jahr (dazwischen 3 Jahre) den Unternehmer in die Pflicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
Die lange Gewährleistungsfrist ist mir unter dem Begriff arglistig bzw. mutwillig verschwiegener Mangel bekannt. Dies heißt der Unternehmer muß den Mangel bewußt verschwiegen haben, um sich z.B einen Vorteil zu verschaffen. Wie kompliziert dieses Thema ist erkennen Sie am folgenden mir bekanntem Satz: Die Haftung für derartige Mängel verjähren erst in 30 Jahren. Die Durchsetzung muss aber innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen.
Wer ist denn Ihr Ansprechpartner in dieser Sache? Haben Sie mit einem Architekten gebaut oder einem Bauträger?
Gab es einen bauleitenden Architekten? Gibt es Pläne zu diesem Detail?
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