Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Hallo zusammen,
wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste abgenommen.
Leider hat der Bauträger bislang nicht alle Mängel beseitigt. Für alle noch ausstehenden Mängel haben wir drei Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt, die ergebnislos verstrichen sind.
Die Schlussrate (3,5%) haben wir noch nicht bezahlt.
Da mitlerweile kein Bestreben des Bauträgers zu einer abschliessenden Mängelbeseitigung erkennbar ist, würden wir die ausstehenden Mängel gerne selbst beseitigen lassen.
Da wir uns in diesem Gebiet nicht auskennen, haben wir die folgenden Fragen:
1. Können wir von den einbehaltenen 3,5% die Beseitigung der Mängel eigenständig beauftragen und vornehmen lassen, oder gibt es hier
Hallo,
Solche Sachverhalte sind natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Ich habe einen Link zum Thema Mängelanzeige aufgelistet. Es wieder generell von einer angemessenen Frist gesprochen, welche dem Unternehmer zur Nachbesserung zusteht. Dieses Wörtchen angemessen ist für einen Laien schwer einzuschätzen. Sind z.B. Arbeiten nachzubesseren, welche von der Witterung und den Außentemperaturen abhängig sind? Handelt es sich wirklich um einen Mangel? Etc.
Fragen Sie doch mal ganz direkt bei Ihrem Bauträger? Wie verhält er sich?
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