Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Einfamilien - Reihenhaus, Außenhaut WDV - System
JA
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Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gilt: Wenn Gebäude neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet oder geleast werden, sind ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. Wird neu gebaut, hat der Eigentümer bzw. Bauherr Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises, in den übrigen Fällen sind es die potenziellen Käufer oder Mieter.
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