Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Hallo,
ich habe folgendes Problem/Frage:
Angrenzend an mein Baugrundstück, dass gerade erschlossen wird befindet sich ein öffentlicher Fußweg. Dieser Fußweg soll gepflastert werden und damit das Pflaster nicht "auseinanderrutscht" hat die beauftragte Firma einen Randstein gesetzt. Um diesen Randstein zu befestigen wurde eine ca. 30cm breite Rückenstütze aus magerbeton errichtet. Die Randstein Außenkante befindet sich direkt auf meiner Grundstücksgrenze, die Rückenstütze ragt daher die vollen 30 cm in mein Grundstück. Da ich an Die Grenze eine Mauer stellen will benötige ich nun ein Fundament, dass ca. 80cm tief werden soll. Dank der Rückenstütze kann ich das Fundament aber nur im Abstand von den 30cm an die Grundstücksgrenze setzen.
Ist es Erlaubt, dass die Rückenstütze auf mein Grundstück ragt? In der Textlichen Festetzung des Bebauungsplans ist auch nicht niedergeschrieben, dass ich so etwas dulden muss.
Vielen Dank
Hallo,
Wenden Sie sich mit dieser Frage einfach an Ihre Stadtverwaltung. Die Stadt vergibt diese Arbeiten meistens extern an Firmen. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Randstein auf Ihrem Grundstück stehen kann. Tasten Sie sich mit Gesprächen heran. Damit bekommen Sie ein Gespür, wie die Stadt dazu reagiert.
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