Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Ich bin Vermieter von 6 Mieteinheiten in einem Einzelhaus. Vier davon dürfen privat (also als Wohnungen), zwei m ü s s e n als Büroeinheiten vermietet werden, weil es der Bebauungsplan so vorsieht. Meine Frage: wenn ein Mieter eine Büroeinheit mit Gewerbemietvertrag anmietet und sie überwiegend gewerblich nutzt (also mehr als die Hälfte der Nutzfläche), darf er dann in dieser Büroeinheit auch schlafen und kochen ?
Ist eine Mietsache, die überwiegend gewerblich genutzt wird, im baurechtlichen Sinne nicht als Ganzes als Gewerbeeinheit zu betrachten oder nur bei ausschliesslicher gewerblicher Nutzung ?
Zusatzinfo: der Mieter wird in dem Ort, wo das Haus steht, nur sein Gewerbe und sich nicht privat anmelden, da dies ja gleichbedeutend mit einer privaten Nutzung der Mieteinheit wäre.
Handelt es sich nur eine Couch und eine Kochplatte die ergänzend benutzt wird, kann dies sicherlich von dern Behörde akzeptiert werden. Wird aber ein Bett mit Kleiderschrank und Nachtisch in einem eigenen Raum unterbracht, und wird auch eine Küche mit Bachofen (also nicht nur eine kleine Teeküche) eingebaut, bekommt das Ganze einen Wohncharakter. Denn gegen eine Ruhemöglichkeit und eine Teeküche ist kaum etwas einzuwenden und auch in Gewerbebauten üblich.
Hallo Roland,
Das Ganze nochmals kurz zusammengefaßt: Einen Wohncharakter darf das Ganze nicht haben. Eine bürotypische Teeküche mit Ruhemöglichkeit ist sicherlich machbar.
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