Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.

Fertigstellungstermin überschritten.

von baubau

Hallo,

 

unser Bauträger hat den Fertigstellungstermin nicht eingehalten. Ich stelle ihm die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung und berufe mich dabei auf das BGB. Die Informationen für meinen Fall habe ich alle aus dem Internet.

Meine Frage ist:

Kann mir jemand sagen auf welchen Kapiteln oder Paragraf des BGB ich mich berufen kann?

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
04-09-2010

Sie möchten Schadensersatzansprüche geltend machen. Der hier beschriebene Sachverhalt ist natürlich aus Ihrer Sicht beschrieben. Der Bauträger wird den Sachverhalt eventuell aus seiner Sicht anders beschreiben. Die Ursache des Verzugs spielt auch eine Rolle. Sie sollten hier zumindest einen Beratungstermin bei einem Anwalt nehmen.

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