Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Ich habe gehört das der Abstand zwischen Fußboden und Decken also die Höhe der Wände mindestens 2,50 m betragen muss, ist das richtig? Un wenn ja, wo steht das?
Hier ist eine Gesetzesübersicht:
###LINK0###
Hallo Frank,
Dies ist in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Im Bundesland Rheinlandpfalz z.B ist dies unter dem Paragraph ...Aufenthältsräume... definiert. Suchen Sie in der Landesbauordnung ihres Bundeslandes nach.
Hallo Frank,
ja, dass ist so. Meiner Meinung nach sind 2,45m auch noch ok. In der jeweiligen Landesbauordnung sind hoerüber genaue Angaben gemacht. Habe dieses als Auflage bei verschiedenen Anbauten erlebt.
Ganz wichtig hierbei ist zu wissen, wie der Fußbodenaufbau und der Deckenaufbau sind. Beim Einbau einer Fußbodenheizung, Boden gegen Erdreich etc. sind natürlich höhere Aufbauten zu berücksichtigen.
Viel Erfolg wünscht
Carsten
###LINK0###
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!