Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
es gab mal eine 30 jährige frist für verdeckte mängel, gibt es diese frist noch?
Nein, diese Frist gibt es nicht mehr.
Die neue heißt bzw. lautet ........
3 Jahre ab dem Zeitpunkt ab dem Sie Kenntnis von diesem benannten Mangel haben.
Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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