Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Wir haben 2005 unser Haus von einer Baufirma bauen lassen. Dez. 2005 war der Eigzugtermin, das Haus war auch zum Zeitpunkt bis auf einpaar Kleinigkeiten fertiggebaut. April 2006 war die formelle Abnahme. Jetzt 2010 haben wir einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen zwei offenen Rechnungen (erstellt im Jahr 2006) bekommen. Es geht um hauptsächlich vom Aufpreis. Wir haben damals angesichts zum Teil bis heute noch nicht behobener Baumängel und zum anderen Teil des nicht ganz richtigen Sachverhalts Einspruch gegen den Aufpreis eingelegt, aber trotzdem haben wir die Rechnung zum Teil bereits 2007 gezahlt. Jetzt aber steht die eine Rechnung wieder in voller Höhe im Mahnbescheid. Die andere Rechnung haben wir aber bis heute noch nicht gesehen.
Unsere Fragen:
1) ist das ganze schon verjährt nach 4 Jahren?
2) was tun wir jetzt? brauchen wir einen Rechtsanwalt? Er kostet ja auch viel Geld.
3) dürfen wir vom Bauträger eine ausführliche Begründung für die Aufpreise verlangen? Er verlangt z.B. einen Aufpreis von 1000 Euro für ein kleines Dachfenster, obwohl alle Fenster vom ganzen Haus nicht mehr als 7000Euro gekostet haben.
Hallo,
Ohne eine Rechtsberatung geht es nicht! Sämtliche Handlungen sind mit Fristen verbunden!!!
Hallo,
ich glaube ihr habt ein paar Briefe nicht beantwortet. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ohne RA werdet ihr da wohl nicht rauskommen. Es sei denn ihr habt einen sauberen Schriftverkehr mit Abmahnungen etc. geschrieben.
Viel Erfolg
Carsten
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