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In welcher Zeit muss ein bauunternehmer einen Umbau fertigstellen

von sm

Hallo,

ich versuch mal so kurz wir möglich mein Problem zu schildern :h

wir hatten einen Bauunternehmer beauftragt, aus einem ehemaligen Kuhstall einen Wintergarten zu machen, mit Durchbruch zum Wohnhaus und Umbau der vorhandenen Küche.

Baubeginn war Anfang Oktober letzten Jahres, der Kostenvoranschlag lautete auf 14 000 Eur. Wir sollten 2000 Euro Vorauszahlung leisten, dann würde der Rest in 2 Raten fällig werden, der erste Teilbetrag abzügl. der Vorauszahlung so in der Mitte und der Rest nach Fertigstellung. Ende Oktober erhielten wir eine Abschlagsrechnung über ca 8000 Euro, abzügl der 2000 Vorauszahlung. Bei Übergabe der Rechnung verständigte er uns auch, dass er jetzt erst mal nicht kommen könne, er hätte einen Aufrag, die Fensterbauer könnten zwischenzeitlich die Fenster einbauen.

Ende Nov. kam der Bauunternehmer wieder und vor Weihnachten überreichte er uns eine weitere

Antworten (2)

Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
20-04-2010

Schwer zu sagen,

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Sie haben nicht angegeben, wie weit denn der Bautenstand bei der 2. Rechnung war. Wenn er fertig war, hatten Sie es doch genau so vereinbart oder etwa nicht.

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Die erste Rechnugn wollte er Ihnen in der Mitte geben. War denn die Hälfte fertig? Wenn ja, war doch auch das genau so vereinbart oder?

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Und natürlich muss er die Leistungen in einem zügigen zeitlichen Raster fertig stellen,

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Geschieht dies nicht, Fristsetzung etc. in ordnungsgemäßer Form und fertig.

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

Antwort von: Moderator Sharma-hertweck
21-04-2010

Wie im Vorartikel bereits geschrieben, ist Ihr Text nicht vollständig erschienen. Wenn eine weitere Abschlagsrechnung zu den bereits gezahlten 8000,00€ kam kam: Wie hoch war diese bei nicht fertiggestellter Leistung?

Doch zu Ihrer Frage. Ob der Unternehmer seine Leistung zügig fertigstellen kann, hängt auch davon ab, welche Leistungen er im Auftrag hat. Wer beauftragt Elektroarbeiten? Wer beauftragt Fenster? Sind dies Sub-Unternehmer oder beauftragen Sie diese direkt?

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