Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Ein Tierheim liegt im Außenbezirk einer Gemeinde. Der Bürgermeister will es weg haben und will nun den Außenbezirk einfach mal zum Innenbezirk erklären lassen. Geht das?
Hallo,
Ich gehe davon aus, dass mit Außenbezirksgrundstück, § 35 BauGB (Baugesetzbuch) Bauen im Außenbereich gmeint ist. Diese Gebietseinteilungen erfolgen im Flächennutzungsplan. Flächennutzungspläne können auch angepaßt und geändert werden. Festgelgte Verfahrensvorgänge, öffentliche Bekanntmachungen etc. sind dazu notwendig. Inwiefern der Bestandsschutz (z.B hier das Tierheim) davon betroffen sein kann, sollte ein Anwalt aus dem Baurecht mit Ihnen abklären. Ich kann mir vorstellen, dass ein Abgleich mit zustehenden Schadensersatzansprüche, eine Zuweisung einer neuen Fläche für das Tierheim etc. soetwas begründen kann. Sicherlich wird ja nicht dann nicht nur das Tierheim von der Regelung betroffen sein.
Hallo Getlucky,
schneidet sich euer Bürgermeister da nicht ins eigene Fleisch? Wenn ein Außenbezirksgrundstück zu einem Innenbezirk erklärt wird, muss er ja einen neuen Platz für das Tierheim finden. Und der Umzug, beziehungsweise Neubau kostet geld. Und das zahlt größstenteils die Stadtkasse, oder etwa nicht?`
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