Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Hallo,
laut unserm Vertrag wurde uns von unserem Bauträger ein KFW60-Haus zugesagt, geworden ist es ein 76.83 Haus.
Wieviel können wir bei der Schlussrechnung wegen dieses Mangels abziehen?
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Beauftragen Sie einen Sachverständigen der Ihnen die Kosten berechnet.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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