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Mangel innerhalb der Gwährleistung

von Bambulenfürst

Hallo,

wir haben vor 2 Jahren eine DHH mit einem Bauträger gebaut. Dieser arbeitete mit mehreren Subunternehmern zusammen.

 

Die formelle Übergabe des Hauses war am 30.06.2007.

 

Nun zeigen sich an der Terasse und am Mauerwerk (außen) Feuchtigkeitsschäden.

 

Im Kaufvertrag gibt es keine besonderen regelungen hinsichtlich Gewährleistung. Greift demzufolge VOB oder BGB? Wie lange ist die Gewährlsitungszeit? 2 oder 3 Jahre (ab 30.06.2007?)?

 

An wen wende ich mich am besten, um den Mangel an der Terrasse beheben zu lassen: an den Bauträger oder direkt an den Subunternehmer?

 

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Antworten (1)

Antwort von: Kzwo
02-04-2009

Die Gewährleistung beträgt in der Regel 5 Jahre nach BGB. Du musst dich an den BT wenden.

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