Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Hallo zusammen,
wir haben mit einem Bauträger ein EFH gebaut, die Abnahme war 2005. Ansich war auch alles zufriedenstellend, doch hatten wir schon während der Bauphase immer mal wieder Probleme mit einem der Subunternehmer des Bauträgers. Jetzt stellen sich auch noch Mängel heraus, die demzufolge dieser Subunternehmer im Rahmen der Gewährleistung wieder beheben soll. Wir sind aber der Meinung, da eben jener Subunternehmer uns immer wieder neue Mängel und Steine in den "Bauweg" legt, werden wir mit dem Ergebnis nicht richtig zufrieden sein. Können wir vom Bauträger einen anderen Subunternehmer zur Nachbesserung verlangen? Oder dürfen wir gleich selber einen Handwerker einsetzen und dem Bauträger dann diese Kosten in Rechnung stellen?
Wir möchten auf keinen Fall den genannten Subunternehmer mehr zur Mängelbeseitigung in unserem Haus haben.
Danke euch im voraus.
Wenn vertraglich nicht geregelt worden ist, dass der BT keine Subunternehmer einsetzen darf, dann muss der BT sogar den Sub mit der Mängelbeseitigung beauftragen, der ihn "verbrochen" hat.
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