Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Vor drei Jahren hat eine neuer Eigentümer das Nachbarhaus gekauft.
Wir wohnen in Sachsen.
Das Haus hatte eine geschlossene Dachfläche und nun wurden 3 Fenster eingabaut ca 60 x 1,20m damit das Dach bewohnt werden kann.
Dauernd stehen nun die Nachbarn am Fenster und können uns in Wohn sowie Schlafzimmer schauen. Die Häuser sind ca. 7m voneinander entfernt.
Ebenfalls können sie problemlos auf den Tisch unserer Terasse schauen was wir essen wenn wir im Sommer draußen frühstücken. Wie und ob überhaupt können wir uns da wehren da es meine Frau noch mehr stört ständig beobachtet zu werden.
Danke für die Hilfe
Hallo,
Ich denke bei einem Abstand der Haüser zueinander von 7m, können Sie aus baurechtlicher Hinsicht wenig machen. In vielen Bundesländern wird Schaffung von Wohnraum in Dächern nicht unterbunden. (ruhig mal beim Bauordnungsamt Ihrer Verwaltung nachfragen) Das Nachbarrecht wird hier wohl auch nichts greifbares bieten. Ob es sich nun um eine Belästigung handelt, wenn man Sie ständig beobachtet wie Sie schildern, müßten Sie vermutlich bei Ihrer zuständigen Polizei erfragen.
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