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beim Auspacken derpaletten kamen im inneren sehr viele beschädigte oder gebrochene Porenbetonsteine hervor.Händler meint 30% dürfen beschädigt sein.
Aber ich kaufe ja auch keinen fernsher der beschädigt ist oder ?
Sind Sie in dieser Sache Handwerker, Bauherr....?
Handelt es sich um ein Selbstbauhaus und Sie sind der Bauherr....?
Welche Vertragsgrundlage besteht...
Nachweis, dass Steine bei Lieferung schon beschädigt waren ist vorhanden?
Ich bin Bauherr.Und es ist nur ein Anbau ca. 6x8m,der in Eigenregie ausgeführt wird.Ob die Steine bei Lieferung schon beschädigt waren,nehmen wir an,da das Auspacken ja erst beim
Gebrauch erledigt wird,da sonst die Steine im Regenstehen würden.Ich habe auch Fensterstürze gekauft,die starke beschädigungen aufweisen,auch das muss noch geklärt werden.
Porenbeton ist zwar ein empfindlicher Baustoff,aber man kann ihn so verpacken,das er nicht oder nicht so stark Beschädigt wird.
Ein Außendienstmitarbeiter der Firma hat sich das angesehen und auch gesagt-das dürfe nicht sein-und das war es dann...keine Reaktion des Herstellers.
Das ist doch nicht ok. oder bin ich zu Pingelich??
MfG Helmut K.
Zumindest handelt es sich nicht um einen Werkvertrag (wenn die Firma Bauleistungen erbracht hätte)
Bei Ihnen ist es wohl ein Kaufvertrag. Der Händler sollte doch hier zuständig sein?
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