Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.

überlappungen von abstandsflächen

von judge

wenn der nachbar auf die grenze gebaut haut einen stall und er sich im grundbuch eine abstandsfläche von vier meter eintragen hat lassen!jetzt will ich ein haus bauen muss ich dann die vier meter plus drei meter mindestabstandsfläche einhalten oder gibt es da ein hinter türchen um nicht unnötig vier meter zu verschenken weil durch diese fläche von vier metern eine beschrenkte baugenehmigung auf unserem grundstück vorliegt!

Antworten (1)

Antwort von: Bernhard Wolter
06-02-2010

Hallo,

 

in der Regel müssen Sie das nicht. Aber es handelt sich hier um ein sehr kompliziertes Thema . Niemand kann Ihnen hier so einfach da eine rechtssichere Aussage machen, da ich z.B. nicht weiß, wo Ihr Wohnort liegt.

In Deutschland haben alle Bundesländer verschiedene Landesbauordnungen erlassen, die von Bundesland zu Bundesland sich unterscheiden können. Meines Wissens sind die Abstandsflächen in allen Bauordnungen im § 6 geregelt.

Da ich hauptberuflich Bauherren berate, würde ich mit Ihnen zur örtlichen Bauordnungsbehörde gehen und den Sachverhalt klären lassen. Mit einer Bauvoranfrage, die würde Ihnen Rechtssicherheit geben, ist aber gebührenpflichtig.

 

Grüße Bernhard Wolter

1262 von 2639 Fragen

Antwort schreiben

(Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet)

 
Information

Ihr Benutzername wird in der Antwort angezeigt

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt

 

© Immowelt AG 2012   ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!

Feedback abgeben