Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.

Übernimmt der Bauträger die Gebäudeversicherung,also alle Gefahrentragung bis zur Hausfertigstellung

von Barbara Körner

In unserem Vertrag steht daß der Bauträger bis zur vollständigen Bezahlung über das Haus verfügt.

Antworten (2)

Antwort von: Heiner
29-07-2009

Hallo Barbara,

 

das müsste doch im Vertrag geregelt sein. Beim Kauf eines Hauses vom Bauträger sind Sie Käufer eines bebauten Grundstückes, aber keine Bauherrin. Bis das Haus fertig ist und Sie es komplett bezahlt haben, sind Sie nicht Eigentümerin. Das hat Vor- und Nachteile: Sie tragen weniger Verantwortung, haben aber auch kein Mitspracherecht auf der Baustelle.

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
29-07-2009

Hallo,

 

Sicherlich kann ich keine verbindliche Auskunft geben, doch man sollte rückschließen das es so ist, da die Eigentumsübertragung erst am Ende stattfindet.

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