Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.

was wenn Bauträger nicht weiterbaut?

von S.G.

Hallo,

was kann ich als Bauherr machen, wenn der Bauträger nicht weiter baut?

Danke für die Antwort.

Antworten (5)

Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
02-05-2010

Prüfen und nachforschen woran das liegt, am besten einfach mal nachfragen auf dem kleinen Dienstweg.

 

Fruchtet dies nicht, dann schriftlich eine angemessene Frist setzen.

 

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
03-05-2010

Hallo S.G.

 

Unter einem Bauträger versteht man im Allgemein folgendes:

Wird ein Haus vom Bauträger erstellt, so ist dieser gleichzeitig Bauherr - nicht der spätere Käufer. Ein Bauträger erstellt in eigenem Namen auf eigene Rechnung Gebäude. Der Verkauf erfolgt erst während oder nach der Fertigstellung. Ich bin kein Jurist, doch soviel mir bekannt ist, erfolgt dann ein Zahlungsplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Was besagt dieser Plan? Schauen Sie genau welche Vertragsgrundlage Sie haben. (Bauträger, Generalübernehmer o.ä) und wie der Vorredner schrieb. Fragen Sie auch erstmal beim Bauträger nach. Hier ein Infoartikel zum Thema Baupartnertypen.

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Antwort von: S. Gerdt
03-05-2010

Ich merke, ich muss die Sachlage genauer erläutern.

Wir haben ein Unternehmen, das in unserem Auftrag ein Haus für uns baut. Das Unternehmen arbeitet mit Subunternehmern, vergibt Aufträge und überwacht den Bau. Die Bezahlung erfolgt nach Bauvorschrift.

Vereinbart war eine Fertigstellung zu einem bestimmten Termin. Leider habe ich es versäumt im Vertrag festzuschreiben was für Konsequenzen sich ergeben, wenn der Termin nicht gehalten wird.

 

Zum Baubeginn hatten wir bereits erheblichen Verzug. Dann vor kurzem auch wieder einige Wochen Stillstand. Begründung war noch nicht geliefertes Material, nur es gibt noch ganz viele andere Arbeiten die weitergemacht werden können. Jetzt läuft es weiter, nur leider mit ein oder mal zwei Leuten und dann auch noch drei oder mal vier Tage die Woche.

Es ist schon jetzt klar, dass der Termin nicht mehr gehalten werden kann. Doch es lässt sich eigentlich niemand aus der Ruhe bringen. Die verlorene Zeit aufholen hat sich bis jetzt keiner auf die Flaggen geschrieben bei dem besagten Unternehmen.

 

Hat der im Vertrag festgelegte Termin eigentlich eine bindende Kraft? Klare Konsequenzen sind ja nicht vereinbart. Kann ich meine zusätzlich entstandenen Kosten (laufende Zinsen) in Rechnung stellen? Wie könnte ich sonst Druck ausüben außer anrufen und sagen es war heute wieder niemand da oder schickt doch bitte ein paar Leute mehr als nur zwei Mann.

 

 

Danke für eure Antworten!

Antwort von: Fenstermann
05-05-2010

Ich rate euch , mal bei den Arbeitern freundlich nachzufragen ;-)

 

z.b Elektriker , Fensterbauer , Fliesenleger oder sowas

 

wenn Bauträger was leider öfter vorkommt eure Gelder die Ihr nach dem Fortschritt des Baus bezahlt ... nicht für die ´gewerke an eurem haus sondern für andere Rechnungen zweckentfremden .. sind die Firmen die an eurem haus nicht sooooooooo mutiviert dort auch mal wirklich alles fertig zu stellen .. falls Ihr versteht was ich meine

 

meistens ist es ne Sache von offen stehenden Rechnungen ...

manchmal aber auch weil wirklich Material fehlt und es sich nicht für die einzelnen Gewerke lohnt für 2 / 3 kleinigkeiten vor Ort zu kommen wenn se später alles komplett fertig stellen können .

 

einfach mal überall nachforschen und freundlich bleiben

 

viel Erfolg

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
05-05-2010

Hallo,

 

Das ganze ist kein einfaches Thema. Vertragsstrafen sollten vereinbart sein, und wurde dies bei Vertragsaufstellung getan, selbst dann, muß die Schuldursache des Verzugs nachgewiesen werden. Höhere Gewalt (unvorhersagbares Wetter, u.ä.) oder auch späte Entscheidungen der Bauherrschaft könnten ein Grund für Verzug sein. Der nächste Punkt wären Schadensersatzansprüche. Doch auch hier müssen Sie nachweisen das Ihnen ein Schaden entstanden ist, der schuldhaft auf das Verhalten des Unternehmers zurückzuführen ist. Noch ist Ihr Vorhaben nicht in Verzug.

Weiterhin gibt es strenge Reglementierungen mit dem Begriff Fertigstellungstermin. Wurde ein Datum Festgelegt? Wurde ein Zeitdauer festgelegt? Wurde diese abhängig vom Baubeginn gesetzt? Was wird alles ausgeschlossen? Einwandfreie Verträge versucht man in dieser Sache meistens mit Hilfe eines Juristen aufzusetzen.

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