Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Unser Nachbar hat das geerbte Haus abgerissen, der Neubau findet gerade statt.
Die ehemalige gemeinsame Mauer wurde nicht abgeplant und war der Witterung ungeschützt ausgesetzt, was noch kein Problem war, solange die Fassade frei belüftet war.
Ende Septemberar die Bodenplatte beim Nachbarn gegossen und die ersten Steinreihen wurden gesetzt. Aufgrund der starken Regenereignissen im Oktober konnte offenbar dieser Niederschlag an der gemeinsamen Mauer herunterlaufen; jedoch zwischen der alten Mauer und der neuen Brandschutzmauer des Nachbarn nicht mehr abtrockenen. Nun ist unser Flur auf gut 5m Länge zwishcen 30 % 40 cm hoch auf Bodenplattennniveau stark nass (Messwert 94) und Schimmel hat sich gebildet. Wir haben den Nachbarn angesprochen, der wiederum seine Bauherrenhaftplficht und den Unternehmer. Der Versicherer sieht kein Verschulden des Nachbarn, der Generalbauunternehmer sieht kein Verschulden bei sich, doch bei aller Unklarheit findet sich auch kein Unternehmer, der überhaupt sich den Fall mal ansehen möchte während der Schimel weiter gedeiht.
Da ich an dem zarten Pflänzchen einer sich bisher andeutenden guten NAchbarschaft nicht rüteln möchte scheue ich noch den Gang vor Gericht, doch es sieht so aus, als ob dieser unvermeidbar zu sein scheint.
Hat hier jemand einen Rat?
der Supergau für das Nachbarschaftsverhätnis wäre ein möglicher Baustopp zur durchführung eines gerichtlich angeordneten Beweissicherungsverfahren.
Wir wissen absolut nicht, was wir tun sollen
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