Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Mein Nachbar hat sich eine Garage gebaut, diese steht leicht schräg zu meinem Zaun. Die Garage steht so nah an meinem Grundstück das sogar der Zaun eingedrückt wird (2-10cm) Gibt es irgendwo Informationsseiten wie man so etwas bauen darf?
Ich bitte auch um Informationsseiten über allgemeine Bebauungspläne wie z.B. Wie nah darf ein Haus an mein Grundstück gebaut werden?
Wohne in Bayern
vielen danke!
Das ist gar nicht auf Bundeslandebene geregelt, sondern von Gemeinde zu Gemeinde unterschieldich. Ein Freund von mir kann seinen Carport nicht so stellen wie ich. Unterschiedliche Landkreise, auch in Bayern. Da hilft nur der Anruf beim Amt.
Aber was du von deinem Nachbarn schreibst ist gefühlt eine Frechheit!
Ich würde mal bei Gemeinde /Stadt nachfragen, wie dies konkret geregelt ist (Bauordnung) . Wir mussten (in einer Gemeinde in Bayern) eine Abstand von 50cm halten, andere haben dafür direkt auf die Grenze bauen. Vieleiicht hatten sie gute Kontakte zum Gemeinderat ?!
Ja, wie bereits mitgeteilt, ist die Regelung der Abstandsflächen von baulichen Anlagen auf dem Grundstück Ländersache. In Rheinlandpfalz,( meinem Wohn- und Bürositz) wird dies in der Landesbauordnung unter dem Absatz Abstandsflächen geregelt. Hier dürfen z. B Garagen unter gewissen Auflagen (Garagenhöhe ist reglementiert, Länge der Garagensumme ist reglementiert etc.) direkt an die Grenze gebaut werden. Der Landesbauordnung übergeordnet ist der Bebauungsplan, falss ein einen für das Baugebiet gibt.
Also wie bereits schon mehrere erwähnt haben, beim Bauamt nachfragen und das ganze nicht zu lange dulden
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