Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Bauherren sollten Mängel gut dokumentieren und dem Handwerker rasch eine Frist zur Beseitigung setzen. bauen.de gibt Tipps zu Mängelrüge und Mängelbeseitigung.
von Frank Kemter(bauen.de) - Bauherren haben auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre Garantie - je nachdem, ob die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/B) für Bauleistungen oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vertraglich vereinbart werden.
Doch was sollte ein Hausherr tun, wenn er tatsächlich Mängel vor Abnahme der Handwerkerleistung oder während der Garantiezeit entdeckt? Prinzipiell gilt: Auf keinen Fall sollte der Bauherr selbst an dem Mangel herumdoktern - dadurch können wichtige Beweise zerstört werden. Der Handwerker kann schlimmstenfalls sogar behaupten, der Mangel sei durch unfachgerechte Heimwerkerei erst entstanden oder zumindest verschlimmert worden.
Lesen Sie hier ausführliche Informationen zum Thema Mängelrüge und Mängelbeseitigung.
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