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Mängel beim Hausbau: Tipps für Bauherren

Bauherren sollten Mängel gut dokumentieren und dem Handwerker rasch eine Frist zur Beseitigung setzen. bauen.de gibt Tipps zu Mängelrüge und Mängelbeseitigung.

von Frank Kemter
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Unfreiwilliges Dauerlüften: Kalte Außenluft dringt ungehindert durch die offenen Anschlüsse in den Raum zwischen Fensterblendrahmen und Mauerwerk. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

(bauen.de) - Bauherren haben auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre Garantie - je nachdem, ob die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/B) für Bauleistungen oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vertraglich vereinbart werden.

Doch was sollte ein Hausherr tun, wenn er tatsächlich Mängel vor Abnahme der Handwerkerleistung oder während der Garantiezeit entdeckt? Prinzipiell gilt: Auf keinen Fall sollte der Bauherr selbst an dem Mangel herumdoktern - dadurch können wichtige Beweise zerstört werden. Der Handwerker kann schlimmstenfalls sogar behaupten, der Mangel sei durch unfachgerechte Heimwerkerei erst entstanden oder zumindest verschlimmert worden.

Tipps zu Mängelrüge und Mängelbeseitigung

  • Mängel dokumentieren 
  • Handwerker den Mangel mitteilen und angemessene Frist zur Beseitigung setzen
  • notfalls Nachfrist setzen
  • gegebenenfalls Fachanwalt hinzuziehen
  • gegebenenfalls selbständiges Beweisverfahren beantragen 
  • angemessenen Teil der Handwerkerrechnung einbehalten
  • Rücktritt vom Vertrag

Lesen Sie hier ausführliche Informationen zum Thema Mängelrüge und Mängelbeseitigung.

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