Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Das Werk ist vollbracht, doch: Hat der Bauträger oder Handwerker geliefert, was vertraglich vereinbart wurde? bauen.de gibt Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme.
von Steffen Malyszczyk(bauen.de) - Leider wird in vielen Bauverträgen nicht vereinbart, wann und wie Bauabnahmen stattfinden sollen. In der Regel teilt deshalb der Handwerker oder Bauträger seinem Kunden mündlich oder schriftlich mit, das Werk sei vollbracht und könne nunmehr dem Bauherren übergeben werden.
Was der Bauherr wissen muss: Die Bauabnahme ist ein entscheidender Wendepunkt. Bis dahin muss der Handwerker oder Bauträger beweisen, dass er gute Arbeit geleistet hat. Danach kehrt sich die Beweislast um, und die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt. Mit der Abnahme wird zudem die Schlusszahlung fällig, und die Haftung für das Gebäude geht auf den frischgebackenen Hausbesitzer über.
Weitere Tipps und eine Checkliste, was alles schriftlich im Abnahmeprotokoll festgehalten werden sollte, finden Sie hier: Bauabnahme - (k)ein heikles Thema.
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