Baurecht - Infos zu Baugenehmigung, Bauabnahme & Co.
Wenn das neue Eigenheim entsteht, ist die wichtigste Hürde schon genommen: Die Baugenehmigung muss vor dem ersten Spatenstich vorliegen.
von Gisela Pitsch(bauen.de) - Ganz offiziell wird ein Bauvorhaben erst mit der Einreichung des Bauantrages. Mit dem Antrag wird ein Prüfverfahren eingeleitet, an dessen Ende hoffentlich die Erteilung der Baugenehmigung steht.
Liegt keine behördliche Erlaubnis vor, darf mit Baumaßnahmen gar nicht erst begonnen werden. Verstöße können mit Baustopps und Geldbußen geahndet werden. Auch wenn die Antragstellung von seinem Architekten oder Planer begleitet wird, sollte dennoch jeder Bauherr über die wichtigsten Fakten zum Baugenehmigungsverfahren informiert sein.
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