Beim Hausbau muss eine bestimmte Abstandsfläche zu den benachbarten Häusern eingehalten werden.
Damit nicht kreuz und quer gebaut wird, sind in den Bauordnungen der Bundesländer Regelungen zu Abstandsflächen festgelegt. Je nach Land können sich diese unterscheiden. Geregelt ist nicht der Abstand zum Nachbargebäude, sondern auch der Abstand vom eigenen Gebäude zur Grundstückgrenze.
In vielen Landesbauordnungen beträgt die vorgeschriebene Abstandsfläche mindestens drei Meter - bei großen und hohen Gebäuden mehr. In manchen Gebieten (zum Beispiel Innenstadt) können oder müssen Häuser an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Es gibt bestimmte Ausnahmeregelungen. Ein Beispiel: Darf laut planungsrechtlicher Vorschriften nicht an die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut werden, kann der Bauherr dies trotzdem verlangen, wenn sich an der Grenze des Nachbargrundstücks bereits ein Gebäude befindet.in der MaBV 13 Abschläge für verschiedene Bauschritte.
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