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Ausnahmen und Befreiungen bei Baugenehmigungen

Ausnahmen und Befreiungen bei Baugenehmigungen sind in einigen Fällen möglich.

Gebäude müssen gemäß gültiger Vorschriften, wie sie beispielsweise im Bebauungsplan enthalten sind, errichtet werden. Ausnahmen und Befreiungen bei Baugenehmigungen sind jedoch möglich (§ 31 BauGB). Und zwar dann, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Bebauungsplan vorgesehen ist und wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Befreiungen sind zudem möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit diese erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die nachbarlichen Interessen gewahrt bleiben oder wenn ansonsten ein Härtefall eintreten würde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

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