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Außenbereich

Grundstücke im Außenbereich dürfen in der Regel nicht mit Wohnhäusern bebaut werden.

Bei Grundstücken können drei Kategorien unterschieden werden:

  • Grundstücke, für die ein Bebauungsplan vorliegt
  • Grundstücke im Innenbereich, für die kein Bebauungsplan vorliegt
  • Grundstücke im Außenbereich

Grundstücke der beiden erstgenannten Kategorien dürfen entsprechend geltender Vorschriften mit Wohngebäuden bebaut werden. Die Bebauung von Grundstücken im Außenbereich ist hingegen streng geregelt und für normale Bauherren meist nicht möglich.

Gebaut werden dürfen hier unter Einhaltung bestimmter Richtlinien allerdings zum Beispiel Ställe, Scheunen oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen hier auch Wohnungen für ehemalige Landwirte errichtet werden, sofern die Erschließung gesichert ist.

Geregelt ist dies in § 35 des Baugesetzbuchs. Zweck der Einschränkungen: Eine Zersiedlung der Landschaft und Eingriffe in die Natur sollen verhindert werden.

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