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Bauantrag / Baugenehmigung

Bevor mit dem Hausbau begonnen werden kann, muss durch einen Bauvorlageberechtigten ein Bauantrag gestellt und durch die Baubehörde eine Baugenehmigung erteilt werden.

Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag. Dieser wird nicht vom Bauherren selbst, sondern von einem Bauvorlageberechtigten, etwa dem Architekten, eingereicht. Baurecht ist allerdings Ländersache. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. So gibt es etwa vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und -freie Bauvorhaben.

Ist für ein genehmigungspflichtiges Gebäude eine Baugenehmigung erteilt worden, kann der Bau beginnen. Weder Nachbarn noch die Baubehörde selbst können in der Regel dem Bau nach der Erteilung der Baugenehmigung widersprechen. In den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer gibt es Ausnahmen und Freistellungen von der Genehmigungspflicht. Bauherren sollten sich im Vorfeld genau erkundigen. Genehmigungspflichtig sind in der Regel auch Erweiterungen, Umbauten und Nutzungsänderungen. Bauen ohne Genehmigung ist für den Bauherren höchst riskant: Es drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall eine behördliche Abrissverfügung.

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