Eine Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung, die der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Baubehörde eingeht.
Eine freiwillige Verpflichtung, die der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Baubehörde eingeht, nennt man eine Baulast. Diese kann zum Beispiel ein Wegerecht sein, beispielsweise wenn hinter dem Grundstück ein weiteres liegt, das nicht von einem öffentlichen Weg aus erreicht werden kann. Eine Baulast wird nicht in das Grundbuch, sondern in ein Baulastenverzeichnis eingetragen. Baulasten sind verpflichtend. Sie können nur mit Zustimmung der Stadt oder der Gemeinde aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden. Etwa wenn ein Wegerecht nicht mehr notwendig ist, weil das Grundstück inzwischen an eine Straße angeschlossen ist. Eine Baulast ist nicht personen-, sondern grundstücksgebunden. Das heißt: Wird das belastete Grundstück verkauft, gilt die Baulast weiterhin.
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