Kommunen und Gemeinden regeln mit der aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bestehenden Bauleitplanung die Gestaltung des Gemeindegebiets.
Um städtebaulichen Wildwuchs zu vermeiden, erstellen Kommunen Bauleitpläne. Die Bauleitplanung umfasst dabei einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan. Die formellen Regelungen schreibt dabei das Baugesetzbuch vor.
Im Baugesetzbuch ist geregelt, wie die Bauleitplanung zu gestalten ist. Demzufolge müssen Gemeinden Bauleitpläne aufstellen, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei sind mehrere Ziele zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Das Baugesetzbuch nennt zum Beispiel Nachhaltigkeit der städtebaulichen Entwicklung, Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, Umweltschutz, Wohnbedürfnisse sowie soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte. Zudem sollen öffentliche und private Belange gerecht gegen- und untereinander abgewogen werden.
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