Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht regeln, ob und wie gebaut werden darf.
Das Bauplanungsrecht ist ein Oberbegriff für die Regelungen, die festlegen, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich unter anderem in der Baunutzungsverordnung und im Baugesetzbuch.
Im Bauordnungsrecht hingegen ist festgelegt, wie Bauherren bauen dürfen. Das bedeutet, es beinhaltet die konkrete Ausführung des Baus. Von einem Gebäude ausgehende Gefahren oder verunstaltete Bauwerke sollen verhindert werden. Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind vor allem in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!