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Beweisverfahren, selbstständiges

Bevor es zu einem Zivilprozess kommt, kann ein selbstständiges Beweisverfahren klären, wer Schuld an Baumängeln hat.

Vor einem Rechtsstreit kann ein Bauherr ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren anregen, um Beweise für Baumängel feststellen zu lassen. Zuständig ist das Gericht, an dem der Rechtsstreit, der dadurch erst einmal vermieden wird, geführt werden müsste. Die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein selbstständiges Beweisverfahren unterbrochen. Das Gericht bestimmt einen Gutachter, der Mängel, Ursachen und Verantwortlichkeiten aufdecken soll. Die Ergebnisse des Sachverständigen-Gutachtens werden später in einem möglichen Rechtsstreit verwertet.

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