BGB-Vertrag
Ein Bauvertrag zwischen privatem Bauherren und Bauunternehmen ist in der Regel ein BGB-Vertrag.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten für einen Bauvertrag immer die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein solcher Vertrag unterliegt den Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Ein BGB-Vertrag geht weniger spezifisch auf Bau-Belange ein als etwa ein Vertrag gemäß der Vertrags- und Vergabegabeordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB wird als Ganzes heute allerdings nicht mehr bei Verträgen zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmen angewandt.
