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BGB-Vertrag

Ein Bauvertrag zwischen privatem Bauherren und Bauunternehmen ist in der Regel ein BGB-Vertrag.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten für einen Bauvertrag immer die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein solcher Vertrag unterliegt den Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Ein BGB-Vertrag geht weniger spezifisch auf Bau-Belange ein als etwa ein Vertrag gemäß der Vertrags- und Vergabegabeordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB wird als Ganzes heute allerdings nicht mehr bei Verträgen zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmen angewandt.

verfasst am: 17.11.2008
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