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Denkmalschutz

Altehrwürdige Gebäude stehen oftmals unter Denkmalschutz. Das hat für den Eigentümer weitreichende baurechtliche Konsequenzen.

Die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes muss in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden vorgenommen werden, damit das Gebäude durch unfachmännische Arbeiten keinen Schaden nimmt. Auch der Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes kann versagt werden. Ausnahmen kann es geben, wenn es für die Immobilie keine sinnvolle ökonomische Nutzung mehr gibt und der Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwand nicht zumutbar ist.

Alte Gebäude haben aber oft einen besonderen Reiz und viele Eigentümer sind daran interessiert, sie aufzubereiten und zu nutzen. Eine gründliche Sanierung kann teuer werden, wird aber durch den Staat mit der Denkmalschutz-Abschreibung gefördert. Sie versüßt den finanziellen Mehraufwand mit jahrelang großzügigen Steuervorteilen.

Übrigens: Nicht immer steht ein gesamtes Gebäude unter Denkmalschutz, sondern beispielsweise nur die Fassade als Teil eines Gebäudeensembles.

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